Neueinstufung von Formaldehyd
Mit der 6. Anpassung der CLP-Verordnung (6. ATP, „adaption to technical progress“, EU VO 605/2014) wurde Formaldehyd hinsichtlich seiner Gefährlichkeitsmerkmale neu eingestuft. Es gilt demnach als „krebserzeugend“ sowie „keimzellmutagen“ verdächtig.
Wir ermöglichen hier unseren Einsendern das aktuelle Sicherheitsdatenblatt herunterzuladen: Formaldehyd kleiner 5%